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Identitätskarte und Pass

Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Um eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Alte Identitätskarte
  • aktuelles Passfoto (siehe Fotomustertafel unten)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle

Foto
Da strenge Anforderungen an dessen Qualität gestellt werden, empfehlen wir Ihnen, das Foto nicht an einem Automaten zu machen, sondern dafür ein Fotogeschäft aufzusuchen. Ein Foto ist auch bei Kleinkindern erforderlich.

ID-Antrag Minderjähriger
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können.

Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.

Ab dem 7. Altersjahr unterschreiben Kinder und Jugendliche ihren Ausweis selber.

Preise und Gültigkeit der Identitätskart
    Kosten inkl. Porto (Fr. 5.--) Gültigkeitsdauer
Erwachsene ab 18 J.   Fr. 70.-- 10 Jahre  
Kinder und Jugendliche bis 18 J.   Fr. 35.-- 5 Jahre

Die Lieferfrist für die Identitätskarte beträgt vom Tage der Antragstellung an höchstens 10 Arbeitstage.


Pass
Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt über das Passbüro Biometrie.

Zugehörige Objekte

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