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Geschäftsprüfungskommission

Die GPK prüft die Buchhaltung und die Jahresrechnungen in formeller und materieller Hinsicht.
Sie prüft die Einhaltung der Kompetenzen der Gemeindebehörden, -beamten und -angestellten. Sie ist berechtigt, sich alle Akten über das Rechnungs- und Verwaltungswesen, Bücher und Protokolle vorlegen zu lassen.

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