Gemeindeversammlungen
Jeder Schweizer Bürger, jede Schweizer Bürgerin mit Wohnsitz in der Gemeinde, der/die mindestens 18 Jahre alt ist, kann daran aktiv teilnehmen. Die Einladung mit Angabe der zu behandelnden Traktanden erfolgt durch den Weibel.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde, sowie über alle weiteren Geschäfte, welche gemäss Gemeindeordnung vorgelegt werden müssen. |
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