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Fischen in den Seen / Fischerkarte

Regelung über die Fischerei am Hüttwiler- und Nussbaumersee

Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit den Seebesitzern 1. Oktober 2007 eine klare Regelung getroffen, die auch dem Thurgauischen Gesetz über die Fischerei entspricht.
Grundsätzlich gehört das Fischereirecht im Nussbaumersee der Stiftung Kartause Ittingen und im Hüttwilersee den Familien Bridel und Lombard.

Im Nussbaumersee herrscht ein grundsätzliches Verbot für die Fischerei. Einzige Ausnahme bildet die Freianglerei für Jugendliche von 10 - 16 Jahren aus Uerschhausen und Nussbaumen. Voraussetzung dafür ist der Besuch eines Kurses, der jedes Jahr von der Stiftung Kartause Ittingen durchgeführt wird. Die Jugendlichen erhalten dabei einen Ausweis, der beim Fischen immer mitgetragen werden muss.

Im Hüttwilersee haben die Seeeigentümer den Einwohnern der ehemaligen Ortsgemeinde Hüttwilen das Recht erteilt, auf dem Areal des Strandbads Hüttwilen vom Ufer aus die Fischerei mit festen Zapfen und einfacher Angel (Freiangelei) auszuüben. Da die Aufsichtspersonen nicht mehr alle Personen im Ortsteil Hüttwilen persönlich kennen, müssen alle Angler ab 1. Oktober 2007 eine von der Gemeindekanzlei Hüttwilen ausgestellte Fischerkarte auf sich tragen, die den Aufsichtsorganen jederzeit vorgewiesen werden kann. An Jugendliche von 10 - 16 Jahren aus dem Ortsteil Hüttwilen wird ebenfalls eine Fischerkarte abgegeben, wenn sie den alljährlich stattfindenden Kurs besucht haben. Der Kurs wird jeweils im Frühling ausgeschrieben und ist kostenlos.

Fischerkarten (nur für Hüttwiler!) können auf der Gemeindekanzlei beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden für den Ausweis benötigt:

  • aktuelles Passfoto
  • Kantonale Fischerkarte (Kanton TG) und oder SaNa Ausweis


Im Übrigen verweisen wir darauf, dass aus Sicherheitsgründen die Fischerei während dem Badebetrieb nicht gestattet ist.

 

Der Gemeinderat

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