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Umzugsmeldung eUmzug (An-/ Abmeldung und Adressänderung)

Melden Sie uns einen Zuzug nach Hüttwilen, einen Umzug innerhalb Hüttwilen oder einen Wegzug von Hüttwilen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
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Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug

eUmzug - Umzug online melden

Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden.
eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten.
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Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie "Nicht EU/EFTA" sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung "F", "N" oder "S" sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

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Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienbuch/ Familienschein/ Geburtsschein für minderjährige Kinder, evtl. Sorgerechtsregelung 
  • Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil
  • Krankenkassenversicherungsnachweis 
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)

Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.

 

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültige Identitätskarte / Gültiger Reisepass
  • Familienbuch/ Familienschein/ Geburtsschein für minderjährige Kinder, evtl. Sorgerechtsregelung 
  • Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil
  • Krankenkassenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Ausländerausweis (Papierform)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt

Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.

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Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Hüttwilen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Hüttwilen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten:

  • Heimatausweis
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbestätigung usw

Die Anmeldung ist kostenlos.
 

Zugehörige Objekte

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