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Zunahme von Lärmklagen

18. September 2025
Ruhe ist nicht nur essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor für Landgemeinden. Das Wachstum von Mobilität und Bevölkerung, die zunehmende Verdichtung des Siedlungsraums und die schwindende gegenseitige Rücksichtnahme verschärfen die Lärmsituation.

Gleichzeitig steigt das Bedürfnis nach Ruhe und Erholung, das Gesundheitsbewusstsein und die Ansprüche an die Lebensqualität. Das Lärmkonfliktpotenzial nimmt zu und Ruheorte nehmen entsprechend ab. Lärmbelastung durch Umgebungslärm können kann krank machen und der menschliche Organismus reagiert auf störende Emissionen mit Stress.

Leider verzeichnen wir zunehmend Beschwerden über Lärm, mit denen wir uns als Gemeinde auseinandersetzen haben. Bei Lärmemissionen gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die einzuhalten sind. Häufig handelt es sich um kurzzeitige oder einmalige Überschreitungen, bei denen die Verhältnismässigkeit zu beachten ist. Bei einer zunehmenden Häufung von unnötigen Lärmbelastungen, gerade in Quartieren, stösst allerdings das Verständnis von Anwohnenden an seine Grenzen.

Wir bitten Sie daher, Rücksicht auf ihre Nachbarschaft zu nehmen und unnötigen Lärm zu vermeiden. Dies kann bedeuten, dass lärmintensive Freizeitaktivitäten auf Gebiete verlagert werden, welche nicht direkt in oder angrenzend an Wohnquartiere ausgeübt werden. Während der Mittagszeit, in der Nacht und sonntags ist die Lärmschutzverordnung generell einzuhalten. Für Arbeiten ab 19:00 Uhr bis morgens um 07:00 Uhr gelten strengere Vorgaben. Zudem ist der Sonntag nicht dazu da, um Rasen zu mähen oder sonstige lärmintensive Arbeiten auszuführen.

Reklamationen nehmen wir ernst und bemühen uns, Situationen zu deeskalieren. Vorausgesetzt ist jedoch in jedem Fall die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Der Gemeinderat kann in der Regel nicht oder nur schlecht individuell beurteilen, ob übermässige Lärmimmissionen verursacht wurden oder werden. Letztendlich liegt diese Entscheidung beim Gesetzgeber.

Unser Tipp: Informieren Sie ihre Nachbarschaft rechtzeitig, wenn gewisse Störungen unvermeidbar sind. Ein offenes Gespräch fördert das gegenseitige Verständnis und die Toleranz. Und vermeiden Sie übermässigen Lärm, wo immer möglich.

Der Gemeinderat