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Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlungen
Jeder Schweizer Bürger, jede Schweizer Bürgerin mit Wohnsitz in der Gemeinde, der/die mindestens 18 Jahre alt ist, kann daran aktiv teilnehmen. Die Einladung mit Angabe der zu behandelnden Traktanden erfolgt durch den Weibel.
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde, sowie über alle weiteren Geschäfte, welche gemäss Gemeindeordnung vorgelegt werden müssen.
Ort
Turnhalle Nussbaumen8537 Nussbaumen
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