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Generelle Informationen

In der Regel finden die kommunalen Abstimmungen an den vom Bund festgelegten Terminen für die Eidg. Wahlen und Abstimmungen statt.
Datumliste für die Eidg. Wahlen und Abstimmungen.

Urne Öffnungszeiten

Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungswochenende:
Samstag 19.30 - 20.15 Uhr und Sonntag von 08.30 - 09.30 Uhr

Urnenstandort

Samstags:
- Hüttwilen (Gemeindekanzlei)
- Nussbaumen (Haupteingang Alterswohnungen)

Sonntags:
- Hüttwilen (Gemeindekanzlei)
- Nussbaumen (Haupteingang Alterswohnungen)
- Uerschhausen (Versammlungslokal)

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung oder den Wahlen teilzunehmen.

Brieflich abstimmen

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist nach Empfang des Stimm- und Wahlmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das mitgelieferte Stimmzettelkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Briefkasten der Gemeinde werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert keinen oder mehr als einen Stimmausweis enthält