Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Mieterwechsel - Meldeformular für Vermieter/ Verwaltung (Drittmeldepflicht)

Gemäss §8 des Gesetzes über das Einwohnerregister des Kantons Thurgau sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innerhalb von 14 Tagen zu melden sowie auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.

Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber den Einwohnerdiensten die gleiche Melde- und Auskunftspflicht wie Vermieterinnen und Vermieter.

Informationen

Datum
16. November 2023

Dokumente

Name
Formular Meldung Mieterwechsel (DOCX, 179.88 kB) Download 0 Formular Meldung Mieterwechsel
Formular Meldung Mieterwechsel (PDF, 67.76 kB) Download 1 Formular Meldung Mieterwechsel

Zugehörige Objekte