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Strom Preisblatt per 01.01.2026

Gemäss Art. 7b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sind alle Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026 verpflichtet, ihre Netznutzungstarife, Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis spätestens 31. August zu veröffentlichen.

Zusätzlich muss über eine einzige, frei zugängliche Internetadresse eine maschinenlesbare Version veröffentlicht werden. Dies ist die Datei mit der Endung '.json'. Die maschinenlesbare Publikation der Tarife ist eine neue zusätzliche Anforderung. Tarife müssen weiterhin wie bisher sowohl der ElCom eingereicht als auch auf der Website des Elektrizitätswerkes publiziert werden. Die neue, zusätzliche maschinenlesbare Publikation soll den Abrechnungsdienstleistern, ZEV- und LEG Betreibern und weiteren Akteuren die Arbeit erleichtern.

 

 

Informationen

Datum
29. August 2025

Dokumente

Name
Strom Preisblatt per 01.01.2026 (PDF, 1.23 MB) Download 0 Strom Preisblatt per 01.01.2026
Erklärungen zu den Stromtarifen 2026 (PDF, 309.43 kB) Download 1 Erklärungen zu den Stromtarifen 2026
Maschinenlesbare Datei (json-Format) (JSON, 21.53 kB) Download 2 Maschinenlesbare Datei (json-Format)

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