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Merkblatt Besuchsaufenthalt

Ist eine ausländische Person visumspflichtig, muss sie bei einer Auslandsvertretung der Schweiz um Einreise in die Schweiz ersuchen (Visumantrag C). Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann. Falls nicht, wird das Visum direkt formlos verweigert oder der Besucherin oder dem Besucher eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt.

Verpflichtungserklärung
Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen und für eine fristgerechte Ausreise des Besuchers oder der Besucherin bis zum Ablauf des Visums zu garantieren.

Die Gemeinde prüft die Verpflichtungserklärung und leitet diese an das Migrationsamt Thurgau weiter. Das Migrationsamt ist dabei nur die Durchlaufstelle für Verpflichtungserklärungen. Für die Prüfung des Einreisegesuches und die Visumerteilung ist immer die schweizerische Auslandvertretung zuständig.

Informationen

Datum
24. April 2023

Dokumente

Name
Merkblatt_Besuchaufenthalt.pdf (PDF, 141.44 kB) Download 0 Merkblatt_Besuchaufenthalt.pdf
Merkblatt_zur_Einreise_in_den_Schengenraum_Visumverfahren.pdf (PDF, 116.57 kB) Download 1 Merkblatt_zur_Einreise_in_den_Schengenraum_Visumverfahren.pdf
Merkblatt zur Verpflichtserklärung (PDF, 154.8 kB) Download 2 Merkblatt zur Verpflichtserklärung
Merkblatt zum Einladungsschreiben (PDF, 59.23 kB) Download 3 Merkblatt zum Einladungsschreiben

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