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Hundekontrollstelle

Anmeldungen, Adressänderungen, Abmeldungen, Todesfälle und Halterwechsel müssen innert 30 Tagen der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Sie können dies direkt bei uns am Schalter (mit Formular) oder über unseren Online-Schalter erledigen.

Kennzeichnung
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Im Ausland von gechipter Hund muss nach Zuzug vom Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.

Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.

Registrierung bei AMICUS
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post zugestellt.

Obligatorische Hundeausbildung
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Zwecks Sozialisierung empfehlen wir, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Hundesteuer
Mit der Hundesteuer werden die Aufwände der Gemeinde gedeckt Personalaufwand, Infrastruktur, Vollzug Hundegesetz). Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 100.--/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.--/Jahr. Rechnung ist eine Jahrespauschale und zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.

Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Links:


Rechtsgrundlagen:

Kontakt

Hundekontrollstelle
Kanzleiweg 4
8536 Hüttwilen
Tel. 058 346 06 66
catherine.walser@huettwilen.ch

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