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Anmeldung / Abmeldung / Halterwechsel / Tod --> Hund
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hundekontrollstelle | 058 346 06 66 | catherine.walser@huettwilen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Unterlagen
- Kopie Hundepass falls vorhanden (Beschreibung & Kennzeichnung des Tieres)
- Bestätigung der bezahlten Hundesteuer (aktuelles Jahr)
Obligatorisch:
Nachweis praktischer Hundeerziehungskurs innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (Erwachsenengewicht von mind. 15 kg)
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.