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Anmeldung / Abmeldung / Halterwechsel / Tod --> Hund

Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Unterlagen

  • Kopie Hundepass falls vorhanden (Beschreibung & Kennzeichnung des Tieres)
  • Bestätigung der bezahlten Hundesteuer (aktuelles Jahr)


Obligatorisch:
Nachweis praktischer Hundeerziehungskurs innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (Erwachsenengewicht von mind. 15 kg)

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.