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Hundehaltung

Meldepflicht bei der Gemeinde
Anmeldungen, Adressänderungen, Abmeldungen, Todesfälle und Halterwechsel müssen innert 30 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies direkt bei uns am Schalter oder über unseren Online-Schalter erledigen.

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung) 
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) 
  • Export und Tod des Hundes 

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Hundesteuer
Mit der Hundesteuer werden die Aufwände der Gemeinde gedeckt Personalaufwand, Infrastruktur, Vollzug Hundegesetz). Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 100.--/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.--/Jahr. Rechnung ist eine Jahrespauschale und zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.

Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Obligatorische Hundeausbildung
Im Kanton Thurgau sind alle Hundehalter verpflichtet, mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung zu besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Leinenpflicht
Im Wald und am Waldrand gilt von 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht in folgenden Gebieten: Am See (ausser Seeparkareal), im Weiher-Areal, in Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen. 


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Kanzleiweg 4
8536 Hüttwilen
Tel. 058 346 06 66
catherine.walser@huettwilen.ch

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