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Anmeldung / Abmeldung / Halterwechsel / Tod --> Hund

Meldepflicht bei der Gemeinde

Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.

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Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Unterlagen

  • Kopie Hundepass falls vorhanden (Beschreibung & Kennzeichnung des Tieres)
  • Bestätigung der bezahlten Hundesteuer (aktuelles Jahr)


Obligatorisch:

Neu sind im Kanton Thurgau die Halter aller Hunde verpflichtet, mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung zu besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

 

 

Online-Formular

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